AAG-Personenschutz für den Ernstfall ! 

EUR   260.000,00  bei Erwerbsunfähigkeit
EUR   100.000,00  für Hinterbliebene (auch bei Herzversagen !)
EUR       5.200,00  kosmetische Operation
EUR       2.600,00  Kurkostenbeihilfe

Erwerbsunfähigkeit liegt bei einem Invaliditätsgrad von 75% vor. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50% und 74% erfolgt eine dementsprechende Teilentschädigung. Um kostengünstig für den wirklichen Notfall eine umfassende Versorgung sichergestellt zu haben, ist bei einer Behinderung von weniger als 50% keine Leistung vorgesehen. Dafür gibt es anderweitige Versicherungsträger !

Die volle Leistungspflicht besteht - abweichend von einer normalen Unfallversicherung- auch dann, wenn der verunglückte Feuerwehrmann unter Alkoholeinwirkung stand !