| AAG-Personenschutz
für den Ernstfall !
EUR 260.000,00
bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt bei einem Invaliditätsgrad von 75% vor. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50% und 74% erfolgt eine dementsprechende Teilentschädigung. Um kostengünstig für den wirklichen Notfall eine umfassende Versorgung sichergestellt zu haben, ist bei einer Behinderung von weniger als 50% keine Leistung vorgesehen. Dafür gibt es anderweitige Versicherungsträger ! Die
volle Leistungspflicht besteht - abweichend von einer normalen Unfallversicherung-
auch dann, wenn der verunglückte Feuerwehrmann unter Alkoholeinwirkung
stand !
|