Wichtige Hinweise:

Wegen der VVG-Reform 2008 müssen die Versicherungsbedingungen vollständig überarbeitet werden. Bis die Versicherungsbedingungen nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz entsprechend modifiziert sind, können wir keine neuen AAG Notfall-Policen zeichnen.

Selbstverständlich bleiben bestehende Versicherungsverträge unverändert gültig. Die Versicherungsnehmer wurden davon unterrichtet, dass für ihre AAG Notfall-Policen dort das neue Versicherungsvertragsgesetz angewendet wird, wo sich gegenüber dem alten VVG Verbesserungen ergeben.

Am umfassenden Versicherungsschutz selbst ändert sich nichts.

Bis zum Abschluss der umfangreichen redaktionellen Änderungen können wir nur Anfragen entgegennehmen und die jeweilige FFW für einen späteren Neuabschluss vormerken.

Anfrage bitte per E-Mai !

Erklärung: Leider hinterfragt der Gesetzgeber nicht, welch eine Kostenlawine seine Gesetzesänderung auslöst. Die AAG Notfall-Police ist kein „Versicherungsschutz von der Stange“ sondern ein spezielles Deckungskonzept für eine ganz bestimmte Gruppe. Insofern kann man verständlicherweise die Vorgaben des Gesetzgebers (VVG-Reform 2008) nicht „1:1“ umsetzen. Der dafür erforderliche Verwaltungsaufwand, den nur die AAG zu tragen hat, ist so groß, dass er sich erst dann rechnet, sobald mit den Vormerkungen eine Gesamt-Personenzahl von 5.000 FFW-lern erreicht ist. Ich danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihren FFW-lern eine unfallfreie Zeit.

Bergen / Chiemgau, den 25.09.2009

AAG Assekuranz-Taschner GmbH
gez.

Rainer Taschner
Geschäftsführer und verantwortlicher Assekuradeur der Versicherer