Eine Empfehlung der AAG Assekuranz:

Produkt-Highlights der uniVersa für Ihre Pflegeabsicherung

uniVersa Krankenversicherung a.G. - ein zuverlässiger Partner der AAG Assekuranz seit 1977

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine "Teilkasko-Versicherung" - erst durch eine uniVersa-Pflegeversicherung wird ein "Vollkasko-Schutz" erreicht - ohne eine zusätzliche  Absicherung gefährdet man sein Vermögen aber auch das der Kinder - Kinder haften für ihre Eltern !

 

Die AAG Assekuranz-Taschner GmbH wurde 1977 in Nürnberg als Versicherungsmaklergeschäft gegründet. Seitdem ist sie ein Partner der uniVersa Krankenversicherung a.G.

Anschrift - Kontakt:
AAG Assekuranz-Taschner GmbH
Postanschrift:
D-83344 Bergen/Chiemgau
Hausanschrift:
D-83346 Bergen/Chiemgau
Säulner Staudenweg 5

Impressum

Telefon: 08662 48800 - Rückrufservice - Telefax:  08662 488088  - E-Mail: post@aag.de

 

 

 


 

 


 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schützen Sie sich vor dem Pflegerisiko


In den letzten 100 Jahren hat sich unsere Lebenserwartung verdoppelt.

Ein langes Leben ist erfreulich, birgt aber auch Risiken. Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig – Tendenz stark steigend.

Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko, ein Pflegefall zu werden. So ist fast jeder Dritte ab dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig.

Doch auch in jungen Jahren ist das Risiko einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit nicht zu unterschätzen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können auch bei jungen Menschen schnell zu einem Pflegefall führen.

Wenn dann noch Kinder zu versorgen sind oder noch keine eigenen Ersparnisse gebildet werden konnten, kann das Risiko Pflege schnell das finanzielle Aus bedeuten.

Eine private Zusatzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, denn die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nur einen Bruchteil der Kosten ab, die entstehen.

uniVersa-Pflegetagegeldtarifen PT-Komfort und PT-Premium - da sind Sie auf der sicheren Seite.

Dabei profitieren Sie für Ihre Pflegeabsicherung von innovativen Produktdetails, wie zum Beispiel::

Einer Verdoppelung der Leistungen, wenn Pflegebedürftigkeit vor
dem 65. Lebensjahr durch einen Unfall eintritt oder alternativ...
 
...einer Verdoppelung der Leistungen, wenn im Haushalt des
Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.
 
150% Leistung, wenn aufgrund eines außergewöhnlich hohen
Pflegeaufwands ein so genannter „Härtefall“ gegeben ist.

 

Anfrage ganz einfach per E-Mail

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elternunterhalt im Pflegefall
    
Kinder haften für ihre Eltern


Was passiert eigentlich, wenn die Einkünfte meiner Eltern nicht ausreichen, um die selbst zu finanzierenden Pflegekosten abzudecken?

In der Bundesrepublik Deutschland können aktuell 38% der Gepflegten die Kosten für ihr Pflegeheim nicht selbst bezahlen.

Zwar springt die Sozialhilfe dann ein, aber die Ämter holen sich das Geld von den Angehörigen zurück. Vor allem der Ehegatte und die Kinder des Pflegebedürftigen werden dann zur Kasse gebeten.

Sind mehrere Kinder vorhanden, haften diese anteilig nach ihrem Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dabei können ggf. vorausgegangene Schenkungen des Pflegebedürftigen vom Sozialamt bis zu 10 Jahre rückgängig gemacht werden.

uniVersa-Pflegetagegeldtarifen PT-Komfort und PT-Premium - das Beste für Sie

Dabei profitieren Sie für Ihre Pflegeabsicherung von innovativen Produktdetails, wie z.B.:

Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn –
ohne Warte- oder Karenzzeiten
 
Eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe 3
 
Auszahlung des Pflegetagegeldes zur freien Verwendung
monatlich im Voraus.

Anfrage ganz einfach per E-Mail


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt-Highlights für Ihre Pflegeabsicherung


Ganz egal, ob Sie sich für den Tarif PT-Komfort oder den Tarif PT-Premium entscheiden. Beide Produkte bieten Ihnen im Marktvergleich ein erstklassiges Preis-/ Leistungsverhältnis.

Welche Highlights bieten beide Produkte?

  PT-Komfort PT-Premium
Sofortigen Versicherungsschutz (keine Warte-/Karenzzeiten)
Versicherungsschutz in ganz Europa
Auszahlung des Pflegetagegeldes zur freien Verfügung monatlich im Voraus
Beitragsbefreiung - Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe  3
150% Leistung, wenn aufgrund eines außerordentlich hohen Pflegeaufwands ein so genannter „Härtefall“ gegeben ist
Doppelte Leistung, wenn die Pflegebedürftigkeit vor dem 65. Lebensjahr durch einen Unfall eingetreten ist

oder

Doppelte Leistung, wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen

Sonderzahlung: zehnfacher Tagessatz zu Beginn der Pflegebedürftigkeit und danach alle zwei Jahre
Werterhalt Ihrer Absicherung durch regelmäßige Erhöhungen (ohne Altersbegrenzung und auch im Leistungsfall)
Ergänzung des Versicherungsschutzes bei zukünftigen Reformen der Pflegeversicherung zu Sonderkonditionen
Volle Leistung bei häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege (auch bei Pflege durch Laien)
uniVersa-Pflege-Infoline mit zusätzlichen Assistance-Dienstleistungen

 

Worin unterscheiden sich die Tarife PT-Komfort und PT-Premium?

  • PT-Premium richtet sich an alle, die für Ihre Pflegeabsicherung den bestmöglichen Schutz suchen. So leistet der Tarif PT-Premium bereits ab der Pflegestufe 1.
     
  • PT-Komfort richtet sich an alle, die sich für den Fall einer Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3) absichern wollen.

Dabei bietet der Tarif PT-Komfort auch eine interessante Zusatzoption, denn PT-Komfort-Kunden, die bei Vertragsabschluss das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, profitieren von besonderen Optionsrechten: Sie können nach 5 und 10 Jahren sowie zum 50. Geburtstag auf Wunsch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten ihren Vertrag im Tarif PT-Premium (Leistungen ab Pflegestufe 1) umstellen.

Anfrage ganz einfach per E-Mail

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflege-Pflichtversicherung – nur „Teilkaskoschutz“

 

 

Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nicht alle Kosten ab.

So hatte der Gesetzgeber bereits bei der Einführung der Pflege-Pflichtversicherung im Jahr 1995 nur eine „Teilkaskoversicherung“ geplant.

In der Begründung zum Pflege-Pflichtversicherungsgesetz heißt es: „Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.“

Auch nach der Pflegereform 2008 wurde deutlich, dass die gesetzlich Pflegepflichtversicherung nur eine "Teilkaskoversicherung" bleibt. Durch die Reform hat sich der Teil der Kosten, für den Sie selbst vorsorgen müssen, nicht wesentlich verringert.

Die maximale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1.470 Euro im Monat. Damit ist aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten gedeckt, die anfallen, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie pflegebedürftig werden.

Auch deshalb trat die Reform der Pflegepflichtversicherung zum 1.7.2008 in Kraft. Eckpunkte dieser Reform waren zum Beispiel:

  • Die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,25 %-Punkte

  • Eine schrittweise Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen bis 2012:
           - in Pflegestufe I von 420 auf 450 EUR
           - in Pflegestufe II von 980 auf 1.100 EUR
           - in Pflegestufe III von 1.470 auf 1.550 EUR

  • Die Erhöhung der Leistungen für stationäre Pflege in Stufe III auf 1.550 EUR

  • Eine Dynamisierung der Leistungen (aber: erst ab 2015 in dreijährigem Rhythmus)

Die Neuregelungen der Reform machen jedoch eines deutlich: Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung wird auch weiterhin nur eine „Teilkaskoversicherung“ bleiben. Eine frühzeitige Eigenvorsorge für die nicht gedeckten Kosten bleibt in jedem Fall auch weiterhin notwendig.

Mit den uniVersa Pflegetagegeldtarifen PT-Komfort und PT-Premium
sind Sie auf der sicheren Seite.

Das gilt auch im Fall einer Reform der Pflege-Pflichtversicherung, denn sofern gesetzliche Änderungen neue Produkte erforderlich machen, ermöglichen wir Ihnen, im tariflichen Rahmen den unkomplizierten Wechsel ohne neue Gesundheitsfragen.

Dabei profitieren Sie bereits jetzt von innovativen Produktdetails, wie zum Beispiel.:

Werterhalt Ihrer Pflegeabsicherung durch dynamische Anpassungen,
ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch wenn
der Leistungsfall bereits eingetreten ist.
 
Einer Sonderzahlung in Höhe des zehnfachen Tagegeldsatzes zu Beginn
der Pflegebedürftigkeit und danach alle zwei Jahre.
 
Versicherungsschutz in ganz Europa.

Anfrage ganz einfach per E-Mail