Zur Gebäude-Vollkasko
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Sie müssen nicht mehr abwarten, bis eine bestehende, herkömmliche Wohngebäudeversicherung (zu vergleichen mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können sofort unser sogenanntes

AAG® - Schutzdach 
(Fachsprache: Konditionsdifferenz-Deckung)

sprichwörtlich über Ihr Wohngebäude legen. 

Je umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig versichert haben, um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko" zu zahlende Beitrag aus !

Lehnt der andere Gebäudeversicherer vollständig oder teilweise eine Schadensregulierung ab, weil eben keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") besteht, dann läßt Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen stehen" ! 

Ebenso helfen wir Ihnen bei einer Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen Schadensbetrag ein !

Sie tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR  250,00
- den Rest bis maximal EUR  1,3 Millionen wir ! -

Was ist zu tun ?

Das Prozedere ist ganz einfach: Sie fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an. Wenn Ihnen das Angebot für eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, übermitteln Sie uns zu treuen Händen per Briefpost oder Telefax (08662 3272) Kopien der Versicherungsscheine von vorhandenen Gebäudeversicherungen. Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt, der im günstigsten Fall  70 % betragen kann  !

Die AAG-Garantie:  Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !
 
 


 
 

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