Sie müssen nicht mehr
abwarten, bis eine herkömmliche Gebäudeversicherung (zu vergleichen
mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können
sofort unser sogenanntes
AAG®
- Schutzdach
(Fachsprache:
Konditionsdifferenz-Deckung)
sprichwörtlich über
Ihr Wohngebäude legen.
Je umfangreicher Sie bereits
vorgesorgt und Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig
abgesichert haben, um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko"
zu zahlende Beitrag aus !
Lehnt der andere Gebäudeversicherer
vollständig oder teilweise eine Schadensregulierung ab, weil eben
keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann läßt
Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen stehen" !
Ebenso helfen wir Ihnen bei
einer ärgerlichen Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer
seinen Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen
Schadensbetrag ein !
Sie
tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR 250,00
-
den Rest bis maximal EUR 1,3 Millionen wir ! -
Was ist zu tun ?
Das Prozedere ist ganz einfach:
Sie
fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an.
Wenn Ihnen das Angebot für
eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, dann übermitteln Sie uns
per Briefpost oder Telefax (08662 488088) Kopien der vorhandenen Gebäudeversicherungsverträge.
Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt,
der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen kann !
Die
AAG-Garantie: Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht
im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für
ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !
Copyright
©1999, 2004 - AAG Assekuranz