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Sie müssen nicht mehr abwarten, bis eine herkömmliche Gebäudeversicherung (zu vergleichen mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können sofort unser sogenanntes

AAG® - Schutzdach 
(Fachsprache: Konditionsdifferenz-Deckung)

sprichwörtlich über Ihr Wohngebäude legen. 

Je umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig abgesichert haben, um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko" zu zahlende Beitrag aus !

Lehnt der andere Gebäudeversicherer vollständig oder teilweise eine Schadensregulierung ab, weil eben keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann läßt Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen stehen" ! 

Ebenso helfen wir Ihnen bei einer ärgerlichen Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen Schadensbetrag ein !

Sie tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR 250,00
- den Rest bis maximal EUR  1,3 Millionen wir !  -

Was ist zu tun ? 

Das Prozedere ist ganz einfach: Sie fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an

Wenn Ihnen das Angebot für eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, dann übermitteln Sie uns per Briefpost oder Telefax (08662 488088) Kopien der vorhandenen Gebäudeversicherungsverträge. Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt, der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen kann  !

Die AAG-Garantie:  Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !
 
 


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